Der Fall:
Der obergerichtlichen Entscheidung lag ein Rechtsstreit über die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag zugrunde: Streitig war, ob der abgerechnete Lerchenweg eine einheitliche durchgehende Anbaustraße darstellt. Der Kläger warf die Frage auf, ob eine nur teilweise Befahrbarkeit einer Anbaustraße mit Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t zu der Annahme führen kann, es handele sich bei dieser Teilstrecke im Hinblick auf den Schwerlastverkehr um eine unselbständige Erschließungsanlage (etwa im Sinn einer rechtlichen Sackgasse für den Schwerlastverkehr).
In der nächsten Aktualisierung stellen wir Ihnen die Hilfestellung ausführlich vor.
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