Alle Treffer anzeigen
Dieses Fenster schliessen

Vorschau

Säumniszuschläge verfassungswidrig?


Der Sachverhalt:

Ein Steuerberater führt u.a. steuerpflichtige Umsätze aus. Aufgrund von Umsatzsteuerfestsetzungen und von Umsatzsteuervoranmeldungen ergaben sich Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 59,50 €. Nicht sehr viele, doch der Betroffene wollte es aus grundsätzlichen Erwägungen wissen. Er trug vor, aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ergebe sich, dass die Regelung des § 240 AO einen Zinsanteil enthalte. Auch aus der Entstehungsgeschichte der Säumniszuschläge und der Widersprüchlichkeit der Rechtsprechung ergebe sich der Zinscharakter dieser steuerlichen Nebenleistung. Auch liege ein Verstoß gegen das Unionsrecht vor. Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sei verletzt, weil die Verhängung von Säumniszuschlägen gegen die Unschuldsvermutung verstoße. So habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Verzinsung nach den §§ 233a, 238 Abgabenordnung (AO) in Höhe von 0,5 % pro Monat mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dies sei auf Säumniszuschläge zu übertragen.

Die Vorinstanz wies die Klage ab. Die Revisionsinstanz war am Zuge.

In der nächsten Aktualisierung stellen wir Ihnen die aktuelle Gesetzesänderung vor.

Und:  Klicken Sie doch mal auf unsere Service-Seite …