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Die beitragsrechtliche Behandlung von Entwässerungskosten

Entwässerungskosten sind im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht nur für die Straßenentwässerung beitragsfähig – nicht hingegen für Grundstücks- und Schmutzwasserentwässerung.

Wie geht die Gemeinde vor, wenn sie einen Mischkanal erstellt hat? Sind die angefallenen Kosten aufzuteilen? Wie kann man sie aufteilen?

 

In der nächsten Aktualisierung stellen wir Ihnen die obergerichtliche Entscheidung vor.

Und:  Klicken Sie doch mal auf unsere Service-Seite …