Alle Treffer anzeigen
Dieses Fenster schliessen

Vorschau

Straßenausbaubeitragsrecht, Schicksal der Vorausleistungen: 

Am 31. Dezember 2024 endet für die Gemeinden im Freistaat Bayern die Frist zur Schaffung der Voraussetzungen zum Behalten der Vorauszahlungen, die vor dem 1. Januar 2018 festgesetzt wurden.

In der nächsten Aktualisierung stellen wir Ihnen die Einzelheiten vor, die die Gemeinden zwingend beachten müssen.

Und:  Klicken Sie doch mal auf unsere Service-Seite …