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Mischwasserkanal:

Aufteilung der Kosten für Mischwasserkanal, der der Straßenentwässerung und der Ableitung des Niederschlags- und des Schmutzwassers von Grundstücken dient.

Der Fall:

Die C. straße wurde von der Gemeinde (Beklagte) in dem Abschnitt, an dem die Grundstücke der Klägerin liegen, erneuert. Insbesondere wurde der vorhandene Mischwasserkanal, der sowohl der Straßenentwässerung als auch der Ableitung des Niederschlagswassers und des Schmutzwassers von den Grundstücken dient, durch einen neuen, größeren Mischwasserkanal ersetzt. Die letzte Rechnung für die Maßnahme ging am 24.01.2017 bei der Beklagten ein.

Mit zwei Bescheiden vom 05.07.2021 zog die Beklagte die Klägerin für das Flurstück B zu einem Straßenausbaubeitrag von 20.824,74 Euro und für das Flurstück A zu einem Straßenausbaubeitrag von 11.609,85 Euro heran. Nachdem die Klage der Klägerin in erster Instanz überwiegend Erfolg hatte, hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, soweit für das Flurstück B ein höherer Betrag als 17870,70 Euro und für das Grundstück A ein höherer Beitrag als 9963,10 Euro festgesetzt wurde.

 

In der nächsten Aktualisierung stellen wir Ihnen die aktuelle Gesetzesänderung vor.

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