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24.06.2021

H_2017-09-08_Rechnerische Teilung eines übergroßen Grundstücks

Aufgabe

Das abzurechnende Grundstück ist 1.800 qm groß. Es weist folgende Besonderheiten auf:

  • Das Grundstück wird im nördlichen Teil gewerblich (800 qm), im südlichen Teil zu Wohnzwecken (1.000 qm) genutzt.
  • Bauplanungsrechtlich ist es entsprechend zwei Baugebieten i.S.d. BauNVO aufgeteilt, nämlich ein Allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet.
  • Das Grundstück grenzt mit der Südseite auf ganzer Länge an der abzurechnenden Erschließungsanlage an.

Die Grundstückseigentümerin beruft sich auf das Vorliegen einer beschränkten Erschließungswirkung der Straße, da ihr Grundstück übergroß und zwei unterschiedlichen Baugebieten zugeordnet ist.

Fragen:

  1. Ist das Grundstück übergroß?
  2. Ist das Grundstück aufgrund begrenzter Erschließungswirkung rechnerisch zu teilen?
  3. Welche Auswirkungen hat es, wenn im Vorausleistungsbescheid die entgegengesetzte Rechtsauffassung hinsichtlich der Frage der rechnerischen Teilung vertreten wurde?

Lösung zu dem Fallbeispiel:

Exklusiv für die Bezieher des Matloch/Wiens Erschliessungsbeitragsrechts. 

Das Passwort erhalten Sie mit der aktuellen Ergänzungslieferung. Sie finden es auf der Rückseite des Vorworts. Wenn sie Cookies auf Ihrem PC aktivieren, genügt die einmalige Eingabe des Passwortes.


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